Sonntag, 26. Juli 2020

Neumühle 1/2020 - Teil 2

Zu Braunies Familie, die ist wieder gewachsen, auf nun drei Tiere.
Ihre Enkelin Mai hat am 10. Juli zum vierten Mal gekalbt und befand sich am 12. Juli als ich zu Besuch war noch in der Abkalbebox:




















Leistungsmäßig zeigt sie weiterhin was genetisch in den Holsteins steck, wenn man sie das nur durch gute Fütterung und Haltung ausschöpfen lässt.
In der dritten Laktation gab sie in 399 Tagen 16.537 kg Milch mit 4,62 % Fett und 3,59 % Eiweiß, das sind energiekorrigiert 17.924 kg ECM. Pro Tag sind das 44,9 kg, etwas weniger als in der 2. Laktation, da waren es 45,8 kg,
Ihre 305-Tage-Leistung lag bei 13.383 kg mit 4,46 % Fett und 3,48 % Eiweiß, energiekorrigiert 14.164 kg ECM. Und 1063 Fett-Eiweiß-Kilo.
Die 100-Tage-Leistung waren 5.056 kg mit 4,28 % Fett und 3,12 % Eiweiß, sind 5.129 kg ECM.

Bei der letzten Milchkontrolle vor dem Trockenstellen gab sie 33 kg mit 5,76 % Fett und 3,93 % Eiweiß. Und bei der letzten Wiegung wog sie 761 kg.

Nach drei Laktationen kommt sie auf eine Lebensleistung von 45.746 kg mit 4,52 % Fett und 3,55 % Eiweiß. Das sind 22,1 kg Lebenstagsleistung und 33,8 kg Futtertagsleistung seit der ersten Kalbung; wegen ihrer hohen Inhaltsstoffe nochmal energiekorrigiert 23,6 kg LTL und 36,1 kg FTL.

Ihre Tochter Matilda ist mittlerweile 15 Monate alt und in der Besamungsgruppe der Färsen:



















Das vierte Kalb von Mai war nach Matilda ihr zweites Kuhkalb und hat bisher keinen Namen, nur schon die Stallnummer 2044 zugteilt bekommen. Den Vater habe ich auch nicht nachgeschaut...
Aber im Computer stand bei Mai unter Kalbungen der Kommentar zu Erstversorgung: 3 Liter Kolostrum alleine gesoffen und dann noch 1 Liter gedrencht. Denn auch hier gilt wieder einer meiner Lieblingssprüche: Nur was man dokumentiert kann man auch managen.
Wie Braunie eine kleine Blesse auf der Stirn:




















Die Zuchtkälber bekommen nur noch eine Ohrmarke und ins andere Ohr ein Transponder, auf dem auch die Lebendohrmarkennummer steht und abgespeichert ist. 
Das ist mittlerweile auch in Rheinland-Pfalz erlaubt eine der Ohrmarken durch eine Transponder zu ersetzen. Und auch nur noch der Knopf, vergleichbar mit den Transponderohrmarken für die Tiererkennung am Melkkarussell (siehe Post vom 07.05.2015), während in Niedersachsen die Rückseite der männliche Teil der normalen Ohrmarke ist (siehe Post vom 16.06.2019) und in Luxemburg der Transponder in die normale Ohrmarke integriert (siehe Post vom 13.07.2019).

Fortsetzung folgt!

Benjamin

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