Montag, 18. Februar 2019

Lungenendoskopie - Teil 3

Grund für die Lungenspülprobe war der Erregernachweis.
Im März letzten Jahres ist eine Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) in Kraft getreten. Deren Ziel ist es Antibiotika in der Tiermedizin einzusparen. Einmal durch die tierärztliche Untersuchungspflicht vor jedem Antibiotikaeinsatz und beim Einsatz "höherwertiger" Antibiotika der Erregernachweis und das Resistogramm dazu, um nachzuweisen, ob das Antibiotika in dem Fall auch wirkt. Was auf den ersten Blick alles sinnvoll erscheint, sehe ich nach knapp einem Jahr als Bürokratiemonster, das die medizinische Versorgung der Tiere verschlechtert hat. Die Hemmschwelle ist gesunken, es ohne Antibiotika "versuchen zu wollen", und der zeitliche Verzug bis zur Untersuchung durch den Tierarzt. Was oft ein Abnicken der "bäuerlich-handwerklichen" Diagnosestellung ist und die Kuh einen halben Tag mit Entzündungshemmer hingehalten wurde.

Bei Euterentzündungen ist der Erregernachweis über Milchproben des betroffenen Euterviertels recht geläufig, vor allem wenn man die selektive Therapie auf die einzelnen Keime zugeschnitten macht. Bei Gebärmutterentzündungen kommt man relativ leicht an den Eiter ran, bei schlimmen Fällen könnte man sogar einen Becher drunterhalten. Bei Lungenentzündungen dagegen ist es um einiges schwerer, weil der Eiter in der Lunge sitzt.

Das wurde aus den Bronchien herausgepült, die ursprünglich klare Spülflüssigkeit ist trüb vom ganzen Eiter. In einem Probenröhrchen geht das ins Labor und wird auf Platten angezüchtet, wo dann anhand der gewachsenen Bakterien der oder eher die Erreger nachgewiesen werden und an aufgebrachten verschiedenen Antibiotika, ob gegen diese resistent oder sensibel:



























Und diesmal habe ich auch halbwegs erfolgreich versucht durch das Okular zu fotografieren. Das ist recht schwierig, da die Kamera nicht recht einen Punkt zum Fokussieren findet. Als Bestes kam dieses Foto dabei raus; Blick in die Bronchien einer Kuh:

Benjamin

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